Kosten- und Erlöszurechnung
I. Hinbl. a. die Aufgabenstellungen einer Kosten- und Erlösrechnung ist die Aufspaltung der Kosten und Erlöse nach ihrer Zurechenbarkeit zu bestimmten Bezugsgrössen bedeutsam. Als Einzelkosten und -erlöse werden Kosten bzw. Erlöse bez., die gewählten Bezugsgrössen verursachungs- oder wirkungs-gem. zugeordnet werden können. Ist eine derartige direkte Zurechnung der Kosten und Erlöse nicht möglich, weil mehrere Bezugsgrössen sie gemeinsam verursacht haben, wird von Gemeinkosten bzw. -erlösen gesprochen. Dabei kommt es durchaus vor, dass die Kosten einer Bezugsgrösse (z. B. einzelner Kredit) nicht zurechenbar sind, die einer anderen jedoch (z.B. dem gesamten Kreditgeschäft) zugerechnet werden können.
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