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Konsulatsfakturaist eine Rechnung, die zur Ermittlung des Zolls beim Import dient. Sie wird von der Industrie- und Handelskammer und vom zuständigen ausländischen Konsulat beglaubigt. Zusammen mit der Handelsfaktura, dem Ursprungszeugnis, dem Konnossement und der Einführlizenz gehört sie zu den Zollpapieren und wird mit ihnen bei Einführ ins Bestimmungsland eingereicht.
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Weitere Begriffe : Legitimitätsglaube | Unregierbarkeit | Warenscheck | ||||||||||||||||||||||||||||
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