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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Ursprungszeugnis

ist ein in der Regel von den Industrie- und Handelskammern des Herkunftslandes einer Ware ausgestelltes Dokument, das die Ware nach ihrer Herkunft, Menge, Art und Beschaffenheit beschreibt. Es dient im internationalen Handelsverkehr dem Zweck, bestimmte Vergünstigungen zu erhalten (Vorzugszölle, Sondertarife und -gebühren), die nur für Waren bestimmter Herkunftsländer gelten. Das Ursprungszeugnis (»Certificate of Origin«) gehört zu den Zollpapieren.



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