Konsortialnutzen, -Vergütung
Zur Abgeltung des mit einem Konsortialgeschäft für die beteiligten Banken verbundenen Risikos vom Emittent bzw. Kreditnehmer an die Banken gezahlter Betrag als Teil der den Banken insg. zufliessenden Vergütung. Das Konsortium erhält vom Emittenten als Konsortialnutzen eine sich aus der Übernahmeprovision für alle Konsortiumsmitglieder, der Führungsprovision für die Konsortialführung, der Börseneinführungsprovision und aus Erstattungen angefallener Sachkosten zusammensetzende Vergütung.
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