Kollektivbedürfnisse
In der Wirtschaftssoziologie:
[1] Bedürfnisse z.B. nach Raum, nach Sicherheit, nach höherem Lebensstandard, die nicht von einzelnen als Individuen, sondern von einzelnen als Gliedern von Kollektiven ausgehen. K., wie sie besonders von Beleg- und Personalschaften in Organisationen, von den Mitgliedern der Verbände, von sozialen Schichten, Klassen, schliesslich von nationalen und übernationalen Kollektiven entwickelt werden, sind dem gesellschaftlichen Handeln entweder klar bewusst - und können durch öffentliche Kundgabe mit Nachdruck vertreten werden - und/oder aber un- und vorbewusst, d.h. als verdeckte, objektiv gleichwohl virulente, ja im Effekt brisante Grösse vorgegeben. Der Steuerung sozialer Prozesse, der Bewältigung sozialer Probleme stellt sich daher stets die Aufgabe, Kollektivbedürfnisse theoretisch wie praktisch zu erfassen und entsprechender Befriedigung zuzuführen.
[2] Kollektivgüter
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