Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Knebelung(svertrag)

Vertrag bzw. wirtschaftlicher Vorgang, der den einen (schwächeren) Vertragspartner unzumutbar seiner wirtschaftlichen Handlungsfreiheit beraubt. Ein solcher ist meist sittenwidrig und daher nichtig, kann auch zu Schadensersatzansprüchen führen. Banken haben dies vor allem bei ihren Massnahmen zur Kreditbesicherung zu beachten, vor allem bei Sicherungsübereignungen und -abtretungen. Auch dürfen Bankkunden in ihrer Geschäftsführung und ihren wirtschaftlichen Entscheidungen nicht in unzumutbarer Weise dem Willen der Bank unterworfen werden.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Knappschaftsversicherung
 
Knowledge Management
 
Weitere Begriffe : Akkord | Berufsbiographie | Anleihetreuhänderschaft
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.