Knebelung(svertrag)
Vertrag bzw. wirtschaftlicher Vorgang, der den einen (schwächeren) Vertragspartner unzumutbar seiner wirtschaftlichen Handlungsfreiheit beraubt. Ein solcher ist meist sittenwidrig und daher nichtig, kann auch zu Schadensersatzansprüchen führen. Banken haben dies vor allem bei ihren Massnahmen zur Kreditbesicherung zu beachten, vor allem bei Sicherungsübereignungen und -abtretungen. Auch dürfen Bankkunden in ihrer Geschäftsführung und ihren wirtschaftlichen Entscheidungen nicht in unzumutbarer Weise dem Willen der Bank unterworfen werden.
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