Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Unternehmen, die bestimmte Größenmerkmale nicht überschreiten. Zum 1. Januar 2005 legte die Europäische Kommission die Schwellenwerte für die drei Größenklassen neu fest. Laut Mitteilung der Kommission werden Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen unterschieden. Die Zahlen werden jeweils für ein Berichtsjahr ermittelt. Bei der Berechnung der Werte sind Verflechtungen mit anderen Unternehmen zu berücksichtigen. Der Hintergrund der Neueinteilung ist die Optimierung der staatlichen Unterstützung für KMU. Innerhalb der EU machen sie ca. 99 Prozent aller Unternehmen aus. Jedoch sind sie gegenüber den großen Unternehmen und Konzernen wirtschaftlich oft im Nachteil. Um dies auszugleichen, können die KMU Fördergelder beantragen.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|