Kaste
In der Wirtschaftssoziologie:
[1] eine spezielle Form von Stand; Kaste ist eine exklusive Gemeinschaft von Personen, deren sozialer Status durch Geburt vorgegeben ist und die kraft religiös ritualisierter Vorschriften demselben Stand angehörig bleiben und spezielle Funktionen für die Gesellschaft erfüllen müssen.
[2] Im weiteren Sinne Bezeichnung für Gruppierungen oder Bevölkerungsteile, die aufgrund ihrer sozialen Lage determiniert sind in Möglichkeiten der Berufswahl, in Zuerkennung von Prestige, in sozialer und geographischer Mobilität etc. In diesem Sinne werden die unterprivilegierten Bevölkerungsteile in modernen Industriegesellschaften K.n genannt, z.B. die Farbigen in den USA.
[3] Sozialkritische Bezeichnung für sich als Stand fühlende Gruppierungen in modernen Gesellschaften; Beispiele: Richter, Hochschullehrer, Ärzte, Offiziere, Geistliche.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|