Jahresbandmethode
Bei der Jahresbandmethode im Eigenmittelgrundsatz umfassen die Laufzeitbänder für Nettopositionen mit einer Nominalverzinsung unter 3% (Zinsbereich A) und über 3% und mehr (Zinsbereich B) die jeweils im Grundsatz I aufgeführten Zeitspannen. Den Laufzeitbändern, die ab dem jeweiligen Berechnungstag bemessen werden, sind dort aufgeführte Gewichtungssätze zugeordnet. Von den Laufzeitbändern werden die ersten 4 Laufzeitbänder zur kurzfristigen Laufzeitzone, die folgenden 3 zur mittelfristigen Laufzeitzone und die übrigen zur langfristigen Laufzeitzone verbunden. Nach Einstellung und Gewichtung der Zinsnettopositionen in die Laufzeitbänder sind die gewichteten Zinsnettopositionen beider Zinsbereiche für jedes Laufzeitband getrennt nach ihrer Zinsbindungsrichtung zusammenzufassen. Für jedes Laufzeitband sind die sich betragsmässig entspr. Summen der gewichteten Nettopositionen mit gegenläufigen Zinsbindungsrichtungen (ausgeglichene Bandpositionen) sowie die verbleibenden Unterschiedsbeträge (offene Bandpositionen) zu ermitteln. Die ausgeglichenen Bandpositionen sind zur Gesamtsumme der ausgeglichenen Bandpositionen zusammenzufassen. Für jede Laufzeitzone sind die der Zone zugehörigen offenen Bandpositionen getrennt nach ihrer Zinsbindungsrichtung zusammenzufassen. Für jede Laufzeitzone sind die sich betragsmässig entspr. Summen der zusammengefassten offenen Bandpositionen mit gegenläufigen Zinsbindungsrichtungen (ausgeglichene Zonenpositionen) sowie die verbleibenden Unterschiedsbeträge (offene Zonenpositionen) zu errechnen. Die offenen Zonenpositionen aller Laufzeitzonen sind unter Berücksichtigung ihrer Zinsbindungsrichtung jeweils einzeln zur Ermittlung der ausgeglichenen Zonensaldopositionen und der offenen Zonensaldo-position miteinander zu verrechnen und die verbleibende offene Zonensaldoposition zu ermitteln; hierbei ist zunächst die offene Zonenposition der kurzfristigen Zone mit der offenen Zonenposition der mittelfristigen Zone, die verbleibende offene Zonenposition der mittelfristigen Zone mit der offenen Zonenposition der langfristigen Zone und die verbleibende offene Zonenposition der langfristigen Zone mit der verbleibenden offenen Zonenposition der kurzfristigen Zone zu verrechnen. Der Teilanrechnungsbetrag für das allgemeine Kursrisiko ist zu ermitteln als Summe aus 1. der mit 10% gewichteten Gesamtsumme der ausgeglichenen Bandpositionen, 2. der mit 40% gewichteten ausgeglichenen Zonenposition der kurzfristigen Zone, 3. der mit 30% gewichteten ausgeglichenen Zonenposition der mittelfristigen Zone, 4. der mit 30% gewichteten ausgeglichenen Zonenposition der langfristigen Zone, 5. der mit 40% gewichteten ausgeglichenen Zonensaldoposition zwischen der kurzfristigen und der mittelfristigen Zone, 6. der mit 40% gewichteten ausgeglichenen Zonensaldoposition zwischen der verbleibenden offenen Zonenposition der mittelfristigen Zone und der offenen Zonenposition der langfristigen Zone, 7. der mit 150% gewichteten ausgeglichenen Zonensaldoposition zwischen den verbleibenden offenen Zonenpositionen der kurzfristigen und der langfristigen Zone, 8. der verbleibenden offenen Zonensaldoposition. Anders: Durationsmethode.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|