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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Jahresabschlusstestat

Der bzw. die Abschlussprüfer haben durch folgenden Vermerk (Jahresabschlusstestat) den Jahresabschluss bzw. Konzernabschluss zu bestätigen, falls keine Einwendungen zu erheben sind: "Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen/Der Konzernabschluss entspricht nach meiner/unserer pflichtgemäßen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften. Der Jahresabschluss/Konzernabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kapitalgesellschaft/des Konzerns. Der Lagebericht/Konzernlagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss/Konzernabschluss." Sind Einwendungen zu erheben, so hat der Abschlussprüfer den Bestätigungsvermerk einzuschränken oder zu versagen.



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