internes Ratingsystem, Eintrittsschwelle
Um sich als IRBA-Institut zu qualifizieren, muss ein Institut bereits für einen bestimmten Mindestumfang des Gesamtportfolios den angestrebten Ansatz anwenden. Für Forderungen, die nicht von Vornherein nach dem anspruchsvollsten umgesetzten Ansatz behandelt werden, gilt eine Obergrenze von 50% der risikogewichteten Aktiva und 50% des mit Eigenkapital zu unterlegenden Exposure (EAD) vor Berücksichtigung von Sicherheiten (Riskmitiga-tion). Mit dieser Anforderung soll erreicht werden, dass der IRBA von Anfang an zur Risikomessung im Kerngeschäft benutzt wird.
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