interne Revision, Prüfungspflicht bei Auslagerungen
Nach MaRisk müssen sich die Prüfungshandlungen der internen Revision einer Bank auch auf Aktivitäten und Prozesse beziehen, die auf andere Unternehmen ausgelagert sind (Outsourcing). Zu diesen Unternehmen gehören auch Auslagerungsunternehmen, die für mehr als ein Kreditinstitut Dienstleistungen i. S. 5 25 a Abs. 2 KWG erbringen (Mehrmandantendienstleister). Im Fall der Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen auf andere Unternehmen oder Mehrmandantendienstleister und Übernahme der Revisionstätigkeit durch den Dienstleister muss sich die interne Revision der auslagernden Bank von der Funktionsfähigkeit der internen Revision des Dienstleisters regelm. überzeugen. Die massgeblichen Prüfungsergebnisse müssen an die interne Revision des auslagernden Instituts weitergeleitet werden. Bei Mehrman-dantendienstleistern kann die interne Revision durch eine oder mehrere der auslagernden Banken im Auftrag det auslagernden Banken wahrgenommen werden. Die Prüfungsergebnisse der Revisionen müssen jeweils allen angeschlossenen Banken mitgeteilt werden.
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