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interne Revision, Dokumentation und Aufbewahrung der RevisionsunterlagenNach MaRisk sind die Prüfungen der internen Revision durch Arbeitsunterlagen zu dokumentieren. Diese müssen die durchgeführten Arbeiten und festgestellten Mängel und Schlussfolgerungen für sachkundige Dritte nachvollziehbar erkennnen lassen. Revisionsberichte und Arbeitsunterlagen müssen 6 Jahre aufbewahrt werden.
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Weitere Begriffe : echtes Schuldscheindarlehen | Zinsspannenaufteilung | Wechselverbot | ||||||||||||||||||||||||||||
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