Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

interne Revision, Dokumentation und Aufbewahrung der Revisionsunterlagen

Nach MaRisk sind die Prüfungen der internen Revision durch Arbeitsunterlagen zu dokumentieren. Diese müssen die durchgeführten Arbeiten und festgestellten Mängel und Schlussfolgerungen für sachkundige Dritte nachvollziehbar erkennnen lassen. Revisionsberichte und Arbeitsunterlagen müssen 6 Jahre aufbewahrt werden.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
interne Revision, Berichtspflicht
 
interne Revision, Funktionstrennung
 
Weitere Begriffe : echtes Schuldscheindarlehen | Zinsspannenaufteilung | Wechselverbot
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.