internationale Standortwahl, Niederlassungsrecht
Teil der rechtlichen Rahmenbedingungen bei internationalen Standortentscheidungen. Hins, des Niederlassungsrechtes ist die Gründung einer Auslandsniederlassung nicht möglich, wenn die Rechtsvorschriften des Ziellandes die Errichtung generell untersagen. Ist die Eröffnung von Niederlassungen ausländischer Banken grunds. gestattet, muss i. d. R. ein Zulassungsantrag bei der zuständigen Behörde des Ziellandes gestellt werden. Besteht dort z.B. ein Trennbankensystem, so muss sich eine Bank bereits vor der Antragstellung entscheiden, auf welche Geschäftssparten sich ihre Auslandsniederlassung spezialisieren soll. Soll ein universeller Bankservice angeboten werden, ist dies in diesem Fall nur möglich, wenn mehrere Auslandsstützpunkte mit unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen eröffnet werden. In einigen Ländern hängt die Erteilung der Zulassung des Geschäftsbetriebes davon ab, ob die Errichtung einer Auslandsniederlassung wirtschaftlich gerechtfertigt ist (Bedürfnisprüfung). Manche Staaten lassen im übrigen Auslandsstützpunkte nur zu, wenn es umgekehrt auch den Banken des Ziellandes gestattet ist, im Land der Auslandsbank ebenfalls Niederlassungen zu errichten (Reziprozitätsprinzip).
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