internationale Standortwahl, Eigenkapitalnormen
Teil der rechtlichen Rahmenbedingungen bei internationalen Standortentscheidungen. Beschränkungen der Geschäftstätigkeit der Banken werden oft durch Eigenkapitalkoeffizienten bewirkt, die allerdings von Land zu Land divergieren können. Von der Ausgestaltung der jeweiligen Eigenkapitalnormen hängt ab, wie hoch die Ausstattung der Auslandsniederlassung mit Eigenkapital sein muss, um das erwartete Geschäftsvolumen aufbauen zu können. Lässt der jeweilige Eigenkapitalkoeffizient nur einen geringen Spielraum für die Ausweitung des Aktivgeschäfts einer Niederlassung zu, muss von Anfang an ein hohes Grund- bzw. Dotationskapital eingebracht werden. Umgekehrt ist bei Bestehen grosszügig bemessener Eigenkapitalanforderung eine Ausdehnung des Geschäftsvolumens bereits mit relativ niedrigem Eigenkapital möglich. In Ländern, in denen für eine Filiale kein Dotationskapital verlangt wird, wird als Bezugsgrösse i. d.R. das Eigenkapital des Gesamtinstituts herangezogen. Da dieses meist erheblich höher ist als das Eigenkapital einer Tochtergesellschaft, besitzt eine Bank über die Errichtung einer Filiale vglw. grössere Expansionsmöglichkeiten. Die Eigenkapitalkoeffizienten werden meist durch spez. Regelungen für das Kreditgeschäft ergänzt.
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