Institute im Eurosystem
Umfassen: 1. Kreditinstitute i.S.d. Richtlinie über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute ausser den teilnehmenden NZB; 2. Zweigstellen von Kreditinstituten ausser den teilnehmenden NZB; dazu zanien aucn Zweigstellen von Kreditinstituten, deren Geschäftssitz oder Hauptniederlassung nicht in einem teilnehmenden Mitgliedstaat liegt. Zweigstellen von Kreditinstituten mit Sitz in teilnehmenden Mitgliedstaaten, die sich ausserhalb der teilnehmenden Mitgliedstaaten befinden, unterliegen nicht der Mindestreservepflicht. Die EZB kann unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes bestimmte Institute von der Mindestreservepflicht entbinden. Sie hat eine Liste aller Institute, die der Mindestreservepflicht unterliegen, veröffentlicht.
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