Insidergeschäft
Als Insidergeschäfte gelten Handelsaktivitäten, die auf einem Wissensvorsprung basieren. Werden Käufe und Verkäufe von Wertpapieren aufgrund vertraulicher, also nicht veröffentlichter Informationen getätigt, nehmen diese die Reaktion des Marktes auf diese Information schon vorweg. Dieses zusätzliche Wissen haben Personen durch ihre berufliche Tätigkeit, und sie gelten somit als Insider. Von Eingeweihten getätigte Insidergeschäfte sind unzulässig und können strafrechtlich verfolgt werden.
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