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Inkassoprovision, -gebührAuch: Einzugs-, Einziehungsprovision, -gebühr u. a. Von der Bank beim Inkassogeschäft für die Durchführung eines Inkassos dem Einreicher berechnete Gebühr bzw. Provision. Wird i. d. R. nach dem Betrag des Inkassoobjekts berechnet. Doch berechnen die Banken keine einheitlichen Sätze. Zwischen Banken werden meist Inkassoprovisionen nicht erhoben.
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Weitere Begriffe : Arkanpolitik | Custodian | Arbitrage | ||||||||||||||||||||||||||||
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