identifizieren, Identifizierung
Nach Geldwäscherecht Feststellen des Namens auf Grund eines gültigen Ausweispapiers sowie des Geburtsdatums, des Geburtsorts, der Staatsangehörigkeit und der Anschrift, soweit sie darin enthalten sind, und das Feststellen von Art, Nummer und ausstellender Behörde des amtlichen Ausweises. Identifizierung kann auch an Hand einer qualifizierten elektronischen Signatur erfolgen. Vergehen gegen die Vorschriften sind mit Bussgeld bewehrte Ordnungswidrigkeiten. Von Identifizierung kann abgesehen werden, wenn der zu Identifizierende bei dem zur Identifizierung Verpflichteten persönlich bekannt und wenn er bei früherer Gelegenheit identifiziert worden ist oder wenn der zu Identifizierende für ein gewerbliches Geldbeförderungsunternehmen auftritt. Geldwäsche, Identifizierung (in Verdachtsfällen).
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