Hybrid(zahlungsverkehrs)systeme
Fortentwicklung »klassischer« Netto(zahlungsverkehrs)systeme im Interesse der Minderung der mit diesen verbundenen Risiken. Bei Hybridsystemen werden Nettosysteme mit aus Echt-zeitbruttosystemen bekannten Elementen angereichert, die eine Zahlungsausführung nur bei vorhandener Deckung erlauben. Die von der Bundesbank 1996 eingeführte EAF-2 begündete eine Entwicklung, die dann auch vom französischen PNS-System (Paris Net Settle-ment) und vom US-CHIPS-System übernommen wurde. Wesentliches Element ist, dass die Einzelzahlungen in kurzen Zyklen durch Verrechnung mit sofortiger Endgültigkeit (Finalität) ausgeführt wurden. Da sich die gegenläufigen Zahlungen i. d. R. allerdings nicht exakt entsprechen, wird zum Ausgleich der Differenzbeträge zusätzl. auf durch den Teilnehmer in begrenzter Höhe vorab bereitgestelltes Zentralbankgeld zurückgegriffen.
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