Handelsgeschäftsfunktionstrennung
internes Kontrollsystem, besondere Anforderungen. Nach MaRisk ist massgeblicher Grundsatz für die Ausgestaltung der Handelsgeschäftsprozesse der Banken eine klare aufbauorganisatorische Trennung des Bereichs Handel von den Funktionen des Risiko-controlling, der Abwicklung und Kontrolle bis einschl. der Ebene der Bankgeschäftsleitung. Von der Trennung bis einschl. Geschäftsleitungsebene kann abgesehen werden, wenn sich die Handelsaktivitäten in ihrer Gesamtheit auf Handelsgeschäfte konzentrieren, die unter Risikogesichtspunkten als nicht wesentlich einzustufen sind, d. h. sog. nichtrisikorelevante Handelsaktivitäten sind.
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