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Handel in Wertpapieren und anderen Finanzinstrumenten im fremden Namen für fremde RechnungNach KWG Finanzdienstleistung (Abschlussvermittlung). Handel in Wertpapieren und anderen Finanzinstrumenten im eigenen Namen für fremde Rechnung: Nach KWG Bankgeschäft (Finanzkommissionsgeschäft). Handel in Wertpapieren und anderen Finanzinstrumenten im eigenen Namen für eigene Rechnung: Nach KWG - sofern Dienstleistung für andere Finanzdienstleistung (Eigenhandel).
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Weitere Begriffe : Gewässergüteklassen | Aufstiegskanäle | Verrechnungswährung | ||||||||||||||||||||||||||||
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