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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Grossbausparverträge

Bausparverträge, bei denen die Bausparsumme Euro 225.000 übersteigt. Die innerhalb von 12 Monaten abgeschlossenen Bausparverträge eines Bausparers gelten dabei als ein Vertrag. Der Anteil der nicht zugeteilten Grossbausparverträge am gesamten nicht zugeteilten Bausparsummenbestand der Bausparverträge einer Bausparkasse darf nicht höher als 15% sein. Der Anteil von Grossbausparverträgen, die innerhalb eines Kalenderjahres abgeschlossen werden, an der gesamten Bausparsumme der in diesem Jahr von der Bausparkasse abgeschlossenen Bausparverträge darf nicht höher als 30% sein. Auf die danach zulässigen Anteile von Grossbausparverträgen sind die Bausparverträge anzurechnen, auf die der Bausparer die für eine Zuteilung erforderliche Min-destansparsumme innerhalb des 1. Jahres nach Vertrags-abschluss eingezahlt hat.



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