Grenzverweildauer
In der Gesundheitswirtschaft:
Begriff im diagnose-orientierten Abrechnungssystem für Krankenhausleistungen nach Fallpauschalen. Es wird für die meisten DRG-Fallpauschalen eine untere und obere Grenzverweildauer festgelegt.
Untere Grenzverweildauer: Im Fallpauschalen-Katalog ist der erste Tag mit Abschlag (Wert der UGVD minus 1) ausgewiesen. Ist der Patient bis zu diesem Tag oder kürzer im Krankenhaus, so ist pro Tag ein Abschlag von der Fallpauschale vorzunehmen.
Obere Grenzverweildauer: Im Fallpauschalen-Katalog ist der erste mit einem Zuschlag abzurechnende Tag (Wert der OGVD + 1) ausgewiesen. Ist die VD des Patienten länger als die OGVD, wird für den im Fallpauschalen-Katalog ausgewiesenen Tag und jeden weiteren Belegungstag ein belegungstagbezogenes Entgelt abgerechnet.
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