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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Goldhandel

An- und Verkauf von Goldmünzen, -me-daillen und -barren als Geschäftszweig der Banken, bei Münzen und Medaillen meist im Rahmen des Sortenhandels abgewickelt. Als solcher wichtigster Teil des Edelmetallhandels. Daneben handeln Banken auch mit Goldzertifikaten, die dem Käufer das Eigentum an einer bestimmten Menge Feingold verbriefen. Solche Substitute zum effektiven Gold sind nicht zuletzt aus steuerlichen Gründen entstanden. Der Handel mit effektivem Gold unterliegt in Deutschland der Mehrwertsteuer, nicht dagegen in einigen Nachbarländern. Goldeinfuhren, auch private, aus solchen Ländern müssen daher an den Landesgrenzen nachversteuert werden.



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