gläserner Bankkunde
1. Bezeichnung für den Tatbestand, dass Bankkunden - private wie Unternehmer -, die Bankkredit in Anspruch nehmen müssen, sich gegenüber der um Kredit angegangenen Bank vollständig »ausziehen«, d. h. bis ins Detail ihre wirtschaftlichen und ggf. persönlichen Verhältnisse darlegen bzw. nachweisen müssen. 2. Bezeichnung für den Tatbestand, dass Bankkunden auf Grund gesetzlich erzwungener Informationspflichten der Banken gegenüber Behörden, insb. Finanzbehörden, in ihren bankmässigen Gegebenheiten völlig für Letztere einblickbar sind, also ein Bankgeheimnis nicht oder kaum existiert.
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