Gewinn- und Verlustausgleichsfunktion des Bankeigenkapitals
Die Funktion des intertemporären Gewinn- und Verlustausgleichs steht im Zusammenhang mit der Vertrauensfunktion haftenden Eigenkapitals: Auf der einen Seite führt durch die Bildung und Auflösung stiller Reserven ermöglichter Erfolgsausgleich zwischen Geschäftsjahren zur Verstetigung des Gewinnausweises, der - ebenso wie eine stetige Ausschüttungspolitik - von der Öffentlichkeit oft als Zeichen solider Ertragskraft und allgemeiner Vertrauenswürdigkeit der Bank angesehen wird, auf der anderen Seite kann intertemporärer, durch Auflösung stiller Reserven herbeigeführter Verlustausgleich dafür sorgen, dass Vertrauen der Kunden in ihre Bank nicht beeinträchtigt wird.
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