Gewaltenteilung
In der Wirtschaftssoziologie:
auch: Gewaltentrennung, Verfassungsgrundsatz bürgerlich-demokratischer Herrschaftssysteme seit der Verfassung der USA: Durch Verteilung der Entscheidungskompetenzen (Gesetzgebung, Regierung, Rechtsprechung) auf verschiedene Organe bzw. Personengruppen soll ein Höchstmass an wechselseitiger Kontrolle unter den in der Demokratie Machthabenden erreicht und die Konzentration von Macht bei wenigen verhindert werden. Zuerst formuliert von Montesquieu (1748) und entstanden als Kompromiss zwischen absolutem Monarchen, Adel und Bürgertum (dieses übernahm die Gesetzgebung im Parlament), hat die Gewaltenteilung in den von Parteien und Interessenverbänden bestimmten Formen der Willensbildung in heutigen Demokratien an Klarheit und Funktion verloren.
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