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Gesetz, historisches

In der Wirtschaftssoziologie: Bezeichnung für sogenannte Entwicklungsgesetze (Historizis-mus), nach denen die Entwicklungsstufen der Gesellschaft notwendigerweise in einer bestimmten Ordnung aufeinander folgen, d.h. dass gesellschaftliche Entwicklungen oder andere historische Prozesse immer nach einem gleichen Schema verlaufen. Nach K.R. Popper stellen die h.n G.e in den Sozialwissenschaften keine Gesetze, sondern nur Feststellungen über singulare historische Ereignisse, d.h. beobachtete Sequenzen dar, solange nicht Bedingungen angegeben werden können, unter denen etwa ein bestimmtes Entwicklungsschema in allen Gesellschaften vorfindbar wäre.



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