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GesellschaftslehreIn der Wirtschaftssoziologie: [1] modellartiger Entwurf eines globalen gesellschaftlichen Systems. Zugrundegelegt werden dabei Annahmen über die „richtige“ Gesellschaft oder Wesensprinzipien des Gesellschaftlichen, die sich, ebenso wie die daraus abgeleiteten Folgesätze, der empirischen Überprüfbarkeit entziehen. [2] Zuweilen wird Gesellschaftslehre gleichgesetzt mit Soziologie.
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