Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Gesellschaft, klassenlose

In der Wirtschaftssoziologie: [1] in der marxistischen Theorie Begriff für die Gesellschaftsformationen, in denen die Produzenten die Produktion gemeinschaftlich betreiben und die Resultate gemeinschaftlich aneignen, also für die urkommunistische und die kommunistische Gesellschaft: in ihnen ist die Trennung der Gesellschaft in herrschende und ausgebeutete Klassen aufgehoben in der gemeinschaftlichen Verfügung über Produktion und Aneignung. Die marxistische Diskussion in den früheren sozialistischen Gesellschaften ging überwiegend davon aus, dass hier Klassen noch bestanden, wenn auch nicht mehr notwendig in einem antagonistischen Verhältnis. [2] Der Begriff der k.n Gesellschaft, klassenlose wird in der gesellschaftspolitischen Literatur zur Kennzeichnung kapitalistischer Gesellschaften benutzt, wenn nachgewiesen werden soll, dass in diesen der Klassengegensatz durch Industrialisierung, parlamentarische Demokratie und Sozialgesetze aufgehoben sei.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Gesellschaft, kapitalistische
 
Gesellschaft, matristische
 
Weitere Begriffe : Indizierte TAN-Liste (iTAN) | Pflegekinder | Wertung
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.