Gesellschaft, klassenlose
In der Wirtschaftssoziologie:
[1] in der marxistischen Theorie Begriff für die Gesellschaftsformationen, in denen die Produzenten die Produktion gemeinschaftlich betreiben und die Resultate gemeinschaftlich aneignen, also für die urkommunistische und die kommunistische Gesellschaft: in ihnen ist die Trennung der Gesellschaft in herrschende und ausgebeutete Klassen aufgehoben in der gemeinschaftlichen Verfügung über Produktion und Aneignung. Die marxistische Diskussion in den früheren sozialistischen Gesellschaften ging überwiegend davon aus, dass hier Klassen noch bestanden, wenn auch nicht mehr notwendig in einem antagonistischen Verhältnis.
[2] Der Begriff der k.n Gesellschaft, klassenlose wird in der gesellschaftspolitischen Literatur zur Kennzeichnung kapitalistischer Gesellschaften benutzt, wenn nachgewiesen werden soll, dass in diesen der Klassengegensatz durch Industrialisierung, parlamentarische Demokratie und Sozialgesetze aufgehoben sei.
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