Geschäft mit Rückgriff
Hierbei verkauft eine Bank einem Dritten eine Kredit- oder sonstige Forderung, bleibt aber verpflichtet, das Kreditrisiko zu übernehmen, wenn der Kreditnehmer ausfällt oder der Wert der Forderung sich aus sonstigen Gründen mindert. Meist handelt es sich um Verkäufe von Forderungen, die bis dahin der Bank gehörten (Forderungsverkauf mit Rückgriff). Hierunter fallen auch Verkaufsoptionen, bei denen der Forderungsinhaber berechtigt ist, die Forderung an die Bank zurück-zuverkaufen, wenn sich bspw. die Kreditqualität verschlechtert. Geschäfte mit Rückgriff, bei denen eine Bank das Kreditrisiko für an einen Dritten verkaufte For- derungen weiter trägt, haben in jüngerer Zeit grössere Bedeutung erlangt, seit die Banken schärferen Eigenkapitalvorschriften unterliegen und - als eine Folge davon -danach trachten, Forderungen aus der Bilanz zu eliminieren. Wo der Verkäufer das volle Kreditrisiko behält, wird das Geschäft vom Baseler Ausschuss als in die Kategorie volles Risiko fallend eingestuft.
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