Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

gerufener Ehreneintritt

Form des Ehreneintritts bei einem Wechsel, der durch Angabe einer Notadresse auf der Wechselurkunde (meist unten links) erfolgt. Anders als beim in Deutschland nicht üblichen ungerufenen Ehreneintritt benennt der Wechselaussteller, ein Indossant oder ein Wechselbürge einen Dritten - z. B. eine Bank -, der bei Nichtannahme oder Nichteinlösung eintritt. Vermieden werden soll der teure und das Ansehen der übrigen Wechselverpflichteten schädigende Wechselprozess.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Gerontosoziologie
 
Gesamt(bank)betriebskalkulation
 
Weitere Begriffe : Subjekt, soziales | TBF | Induktion, analytische
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.