gerufener Ehreneintritt
Form des Ehreneintritts bei einem Wechsel, der durch Angabe einer Notadresse auf der Wechselurkunde (meist unten links) erfolgt. Anders als beim in Deutschland nicht üblichen ungerufenen Ehreneintritt benennt der Wechselaussteller, ein Indossant oder ein Wechselbürge einen Dritten - z. B. eine Bank -, der bei Nichtannahme oder Nichteinlösung eintritt. Vermieden werden soll der teure und das Ansehen der übrigen Wechselverpflichteten schädigende Wechselprozess.
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