Genfer Schema
Bei den analytischen Methoden der Arbeitsbewertung werden einzelne Anforderungsarten bewertet. Erst durch die Aufgliederung der Arbeit in einzelne Anforderungsarten wird eine genauere Analyse des Arbeitsplatzes möglich. Die meisten Anforderunigssysteme lassen sich in die Klassifikation des sd genannten Genfer Schemas einordnen, das auf einer internationalen Tagung für Arbeitsbewertung 1950 entwickelt wurde.
Danach werden vier Anforderungsarten unterschieden, die, wie die folgende Abbildung zeigt, nach Fachkönnen und Belastung differenziert werden, so dass im Ganzen sechs Anforderungsarten entstehen. Fachkönnen und Belastung unterscheiden sich insofern, als es a) «beim Können darauf ankommt, ob und in welchem höchsten Grad Können erforderlich ist, nicht aber, wie oft und wie lange es in Anspruch genommen wird, wohingegen es b) bei der Belastung auf 1) die durchschnittliche Höhe, 2) die Dauer der ununterbrochenen Tätigkeit bei gleicher Belastungshöhe und 3) den Arbeitswechsel ankommt». Die tatsächlich in der Arbeitsbewertung verwendeten Anforderungsarten werden von den Vertragsparteien festgelegt. Bei der Auswahl und Definition der Anforderungsarten ist darauf zu achten, dass die einzelnen Merkmale nicht stark miteinander korrelieren, da sonst gleichartige Anforderungen mehrfach bewertet werden. Es ist daher notwendig, die Bewertungsmerkmale hinsichtlich eventueller Wechselbeziehungen zu analysieren.
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