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Gemeinwirtschaftliches Prinzipist die Wirtschaftsform, bei der im Gegensatz zum erwerbswirtschaftlichen Prinzip lediglich die Bedarfsdeckung erfolgt, Gewinne werden nicht angestrebt. Die Preise sollen nur die Kosten decken. Das gemeinwirtschaftliche Prinzip wird in Staaten mit Planwirtschaft verfolgt, in wesentlichen Wirtschaftsordnungen in Teilbereichen (staatliche und kommunale Leistungen).
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Weitere Begriffe : Verstärkung, variierende | Cash Flow Deal | Rediskontkontingent | ||||||||||||||||||||||||||||
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