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Geldsortenschuld

Geldschuld, die sich auf eine bestimmte Münzsorte, d. h. auf Geldzeichen als Geld i. e. S. (gesetzliches Zahlungsmittel), bezieht. Solange sich die betreffenden Münzen im Umlauf befinden, ist die Geldsortenschuld eine Sachschuld, regelmäßig eine Gattungsschuld. Eine Schuld, die entspr. der Vereinbarung der Parteien nur durch Zahlung in einer bestimmten Geldsorte (Münzensorte) erfüllt werden kann.



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