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Gehaltist die Bezeichnung für das aus dem Arbeitsverhältnis zu leistende Entgelt für die Arbeit des Angestellten. Es kann nach dem geltenden Tarifvertrag oder nach Einzelvereinbarung bemessen werden. Bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit besteht Anspruch auf Fortzahlung für die Dauer von 6 Wochen (§ 63 HGB, § 133c GewO, § 616 BGB). Siehe auch Lohn.
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Weitere Begriffe : LSP | Schichtsolidarität | Führungsgruppe | ||||||||||||||||||||||||||||
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