Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick | ||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
Gehalt / Gehälter Angestellte erhalten für die Arbeit in einem Unternehmen ein Gehalt. Im Gegensatz zu den Löhnen der Arbeiter wird das Gehalt der Angestellten nicht in Leistungs- und Nichtleistungsgehälter getrennt. Somit zählen auch das 13. und 14. Gehalt (Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld) sowie Bilanzgelder und Jahresprämien zum Gehalt.
|
||||||||||||||||||||||||||||
Weitere Begriffe : Kriminalitätsrate | börsennotierte Venturecapital-Gesellschaft | Financialswap | ||||||||||||||||||||||||||||
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum All rights reserved. |