Fremddepot
Depot B.
Auch: Anderdepot. Lt. Depotprüfungsrichtlinien: Depot B. In dieses Depot gelangen alle Wertpapiere, die von einem Bankierkunden eingeliefert werden oder die für ihn angeschafft und unbelastet für den Kunden des Lokalbankiers beim Zentralbankier als Drittverwahrer aufbewahrt werden. Sämtliche Wertpapiere, die ohne besonderen Vermerk seitens des Zwischenverwahrers eingelegt werden, unterliegen der Fremdvermutung, d.h. werden als Eigentum des Hinterlegers angesehen, sodass sie im Fremddepot verwahrt werden.
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