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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Fixe Kosten

sind Kosten, die unabhängig vom Beschäftigungsgrad anfallen, weil im Rahmen der bestehenden Kapazität immer die Betriebsbereitschaft gewährleistet sein muß. Hierzu gehören z.B. Mieten, Abschreibungen, Wartung und Instandhaltung von Maschinen und Gebäuden, Versicherungsprämien usw. Von sprungfixen Kosten spricht man, wenn zusätzliche Maschinen in Betrieb genommen bzw. eingestellt werden oder zusätzliche Arbeitskräfte eingestellt werden. Der Fixkostenblock steigt somit sprunghaft an.



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Fix-, fixe Kosten
 
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