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Finanzportfolioverwalter, GeschäftsbetriebserlaubnisDie BaFin versagt die Geschäftsbetriebserlaubnis bei Finanzportfolioverwaltern, die nicht befugt sind, sich bei Erbringung von Finanzdienstleistungen Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen, und die nicht auf eigene Rechnung mit Finanzinstrumenten handeln, wenn nicht ein Anfangskapital, insb. haftendes Eigenkapital, von mind. 50.000 Euro vorhanden ist.
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