Finanzielle Hilfe in besonderen Notlagen
In der Gesundheitswirtschaft:
Die Spitzenverbände der Krankenkassen können auf Bundesebene einen freiwilligen Finanzausgleich innerhalb ihrer Kassenart schaffen, wenn eine Krankenkasse in besonderer Notlage oder ihre Wettbewerbsfähigkeit gefährdet ist. Hierbei geht es zumeist um Maßnahmen zur Stützung der Beitragssätze.
Ziel dieses Finanzausgleichs ist es, Anpassungs- und Sanierungsprozesse von Krankenkassen innerhalb einer jeden Kassenart finanziell zu unterstützen; eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht aber nicht. Seit dem GKV-Finanzstärkungsgesetz ist der kasseninterne Finanzausgleich auch zwischen den alten Bundesländern und dem Beitrittsgebiet zur Unterstützung der Sanierungs- und Entschuldungsprogramme der Krankenkassen im Beitrittsgebiet möglich.
(§ 265 a SGB V)
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