Europäisches System der Zentralbanken, externe Kontrollinstanzen
Die ESZB-Satzung sieht 2 Kontrollinstanzen vor: einen unabhängigen externen Rechnungsprüfer, der den Jahresabschluss der EZB prüft, und den Europäischen Rechnungshof, der die operative Effizienz der Verwaltung der EZB prüft. Der jährliche Bericht des Europäischen Rechnungshofs und die entspr. Stellungnahme der EZB werden im Amtsblatt der EU und auf der Website der EZB veröffentlicht. Um die Unabhängigkeit der externen Rechnungsprüfer der EZB bestmöglich sicherzustellen, entschied der EZB-Rat, dass die Rechnungsprüfer einem Rotationsprinzip unterliegen sollen. Dieser Beschluss wurde im Rahmen des Verfahrens zur Bestellung der externen Rechnungsprüfer der EZB umgesetzt.
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