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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Europäisches System der Zentralbanken, Erweiterter Rat

Beschlussorgan des ESZB und des Eurosystems -neben EZB-Rat und -Direktorium -, das solange bestehen soll, wie der Euro noch nicht in allen EU-Mitgliedstaaten eingeführt ist. Besteht aus Präsident und Vizepräsident der EZB sowie den Präsidenten der NZB aller EU-Mitgliedstaaten. Nimmt Aufgaben wahr, mit denen ursprünglich das Europäische Währungsinstitut betraut war und die auf Grund der Tatsache, dass der Euro noch nicht von allen Mitgliedstaaten eingeführt wurde, von der EZB weiterhin zu erfüllen sind.



 
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