Europäisches Patentamt
Organ der supranationalen Europäischen Patentorganisation (EPO) mit Sitz in München. Das Amt wurde im Zusammenhang mit der Unterzeichnung des Übereinkommens über die Erteilung Europäischer Patente (Europäisches Patent-übereinkommen (EPU)) vom 5. Oktober 1973 geschaffen. Es ist keine Einrichtung der Europäischen Union (EU), da der Kreis der Vertragsstaaten über den EU-Bereich hinausgeht. Zu den Aufgaben des Europäischen Patentamtes gehören die Prüfung und Erteilung des Europäischen Patents sowie Entscheidungen über Aufrechterhaltung oder Widerruf bestehender Patente gemäß den in den EPÜ festgelegten Richtlinien. Informationen über Patentgesuche und -entscheidungen werden im Europäischen Patentblatt veröffentlicht. Das Europäische Patentamt hat eine Zweigstelle in Den Haag und eine Dienststelle in Berlin. Seine Leitung obliegt dem Präsidenten, der dem Verwaltungsrat der Europäischen Patentorganisation (EPO) sowie deren Verwaltungsrat verantwortlich ist. Arbeitssprachen sind Deutsch, Englisch und Französisch, das heißt Patenanmeldungen sind grundsätzlich in einer dieser Sprachen einzureichen. Die Genehmigung eines Europäischen Patents durch das Amt verleiht ihm automatisch Gültigkeit in allen Vertragsstaaten.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|