Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick | ||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
Europäische Zentralbank, Beteiligung an RechtsetzungsverfahrenLt. Vertrag zur Gründung der EU und Satzung des ESZB und der EZB ist der EZB die Zuständigkeit übertragen worden, an einschlägigen Recht- setzungsverfahren mitzuwirken. Die erstreckt sich auf Rechtsakte der EZB, beratende Funktion der EZB, Verordnungen der EZB, Entscheidungen der EZB.
|
||||||||||||||||||||||||||||
Weitere Begriffe : Vereinigungskriminalität | Sicherungszweckerklärung | Verwendungsforschung | ||||||||||||||||||||||||||||
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum All rights reserved. |