Europäische Atomgemeinschaft (EAG) (Euratom)
Durch die Römischen Verträge am 25. März 1957 neben der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) gegründete Gemeinschaft zur friedlichen Nutzung der Kernenergie. Durch den Fusionsvertrag von 1967 gingen die Organe der EAG, der EWG und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) in die der Europäischen Gemeinschaften (EG) auf. Vorrangigstes Ziel bei der Gründung der EAG war es, den Lebensstandard in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften durch die schnelle Schaffung und Entwicklung von Kernindustrien zu erhöhen. Zu den zentralen Aufgaben gehören Forschung und Entwicklung, Vorsorge im Gesundheitswesen, Sicherstellung der Versorgung mit Erzen und Kernbrennstoffen, Schaffung eines gemeinsamen Marktes für verwendete Materialien und Ausrüstungen sowie die Stärkung der Ausbildung von Fachkräften.
In der sozialistischen Wirtschaftslehre:
Zusammenschluß zur Förderung der europäischen Kernenergie. >Europäische Union (EU)
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|