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Europäische Gesellschaft

Die Societas Europaea (SE) auch: Europäische Gesellschaft ist eine Rechtsform für europäische Unternehmen, die in verschiedenen EU-Ländern tätig sind und einen grenzüberschreitenden Zusammenschluss anstreben. Die SE ermöglicht es solchen Gesellschaften, zu fusionieren beziehungsweise Holdinggesellschaften oder gemeinsame Tochtergesellschaften zu gründen, ohne dabei die unterschiedlichen Rechtsordnungen in 15 verschiedenen EU-Ländern anwenden zu müssen. Die SE ist eine Gesellschaftsform nach europäischem Gemeinschaftsrecht. Am 29. Dezember 2004 trat das deutsche Ausführungsgesetz zur Europäischen Aktiengesellschaft in Kraft.



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