Erbschaftsteuer
(engl. death duty, inheritance tax) Der Erbschaftsteuer unterliegt der Erbanfall, den eine natürliche oder juristische Person oder eine Gesamthandsgemeinschaft aus dem Nachlass eines Erblassers erhält. Die Rechtsgrundlagen der Besteuerung sind im Erbschaft und Schenkungsteuergesetz insofern zusammengefasst, als die schenkungsteuerlichen im Wesentlichen den erbschaftsteuerlichen Regelungen gleichen, da andernfalls die Entstehung eines erbschaftsteuerlichen Tatbestands durch Vermögensübertragungen unter Lebenden (Schenkung) vermieden werden könnte. Der Steuerpflicht unterliegen grundsätzlich Inländer, wobei im Einzelfall auch Inlandvermögen von Nichtinländern der Steuerpflicht unterliegen können. Das Steueraufkommen steht ausschließlich den Ländern zu. Bei der Erbschaftsteuer handelt es sich um eine direkte Steuer (Steuersubjekt und Steuerschuldner sind identisch).
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