Enhanced Surveillance
Verfahren des IWF, unter besonderen Umständen und unter Aufsicht des IWF-Exekutivdirektoriums einem Schuldnerland beratend usw. zur Verfügung zu stehen. So vor allem im Zusammenhang mit der internationalen Schuldenkrise, wobei Ziel ist, die Vereinbarung eines mehrjährigen Umschuldungsprogramms mit den Gläubigerbanken zu erleichtern. Wird auf Antrag eines Schuldnerlandes auch ausserhalb eines finanziellen Abkommens mit dem IWF eingeführt. Voraussetzung sind i. d. R. schon absehbare Erfolge von Anpassungsmassnahmen. Teilbereiche sind die genaue Darstellung der Massnahmen zur Realisierung gesamtwirtschaftlicher Ziele, Konsultationen zwischen den Regierungs- bzw. Währungsbehörden und dem IWF, Inspektionsbesuche von IWF-Experten im betr. Land u. a. m.
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